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ALLGEMEINE UND TECHNISCHE
VORBEMERKUNGEN SONNENSCHUTZ


Vertrags- und Ausschreibungsgrundlagen

Zeichnungen und Ausschreibungstext der Architekten. Die Ausführung sowie alle verwendeten Materialien haben den einschlägigen DIN-Vorschriften, der elektrisch - technische Teil den VDE-Vorschriften zu entsprechen.

Insbesondere gelten:

DIN 18 299 Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art
DIN 18 358 Rollladenarbeiten
DIN 18 360 Metallbauarbeiten
DIN 18 364 Korrosionsschutzarbeiten an Stahl- und Aluminiumbauten
DIN 18 073 Rollabschlüsse, Sonnenschutz, Verdunkelungen



Materialvorgaben

Sämtliche Befestigungsteile (Schrauben etc.) sind in Edelstahl auszuführen. Verbindungsteile sind gleichfalls in nichtrostender Ausführung, Edelstahl, Aluminium oder Kunststoff zu liefern. Dies gilt grundsätzlich für alle Markisenarten.

Konsolen, Führungsrohre, Querrohre (Umlenkrohre, Windlastträger) sowie Halterungen sind aus Aluminium zu fertigen bzw. gem. Ausschreibung aus Edelstahl.

Bohrungen, Stanzungen, Schnitte, Schweißnähte usw. an sichtbaren Teilen sind sauber, sichtbare Ecken von Konsolen abgerundet (r= min. 10 mm bzw. nach Vorgabe) auszuführen.

Wellenlagerung: die Welleneinsätze bestehen aus profiliertem Aluminiumguß, alternativ aus technischem Kunststoff. Sie sind durch einen Mitnehmer gegen die 4-kt 14mm Welle fixiert. Die Kupplungen bestehen aus Aluminiumvollmaterial, alternativ Edelstahl, sie sind durch Edelstahlelemente gegen die Einsätze fixiert. Die Wellen laufen auf wartungsfreien Kugellagern aus Kunststoffgehäusen mit Glaskugeln. Stahlkugellager sind nicht zugelassen. Innenloch der Kugellager 4-kt 14 mm passend für Kupplungen.



Oberflächen

Aluminium- und Abkantteile sind zusätzlich durch Eloxal- bzw. Polyesterbeschichtung zu schützen. Bezüglich Haftfähigkeit, Lichtbeständigkeit und Oberfläche sind die einschlägigen DIN-Vorschriften zu beachten. Farbe nach Wahl aus RAL-Karte.

Die Lieferung von Edelstahlrohren und Edelstahlteilen (Schrauben) hat in sauberer, blanker Oberfläche ohne Aufdruck zu erfolgen.

Stahlteile sind feuerverzinkt auszuführen; soweit techn. nicht möglich ist auch galvanische oder sendzimirte Verzinkung zulässig, jedoch nur an witterungsgeschützten Teilen.



Behang

Geschlossene Optik

Gewebe hergestellt aus Acrylfaser (z. B. Dolan oder Leacryl), ultra farbecht, Gewicht mindestens 300 Gramm/qm, Materialfaser spinndüsengefärbt, Reißfestigkeit in Kettenrichtung 150 kg, in Schußrichtung 100 kg, Fluorcarbon-Marken-Spezialausrüstung (Scotchgard). Eine hochwetterbeständige, verrottungsichere, bakterienfeste und gegen Chemikalien und Säuren beständige Qualität ist zu bestätigen. Die Verbindungsnähte und Säume sind als Doppelnaht in Doppelsteppstich oder gleichwertig auszuführen. Der zu verwendende Faden hat den hohen Qualitätsnormen des Gewebes zu entsprechen.

Dessin nach Wahl aus Kollektion des Herstellers.

Gitter Optik

Soltis-Screen 86 bzw. 92, (schwere Qualität, 420 g pro qm), Trägergewebe aus hochreißfestem Polyester, Beschichtung PVC, feuerfest mit UV-Absorber und fungizid ausgerüstet, Oberflächenbehandlung Acryllack mit schmutzabweisender Ausrüstung. Hohe Dimensionsstabilität durch PRECONTRAINT - Vorspannverfahren. Reißkraft in Kettenrichtung 310 kg, Schußrichtung 240 kg. Verbindungsnähte quer hochfrequenzverschweißt.

Acryl/Polyester-Monofil (Tabella-fil, Valmex-Shadow) Gewebe, hergestellt aus spinndüsengefärbten Materialfasern, Gewicht ca. 225 Gramm/qm, Reißfestigkeit 200 kg in Kettenrichtung, 85 kg in Schußrichtung. Weitere Eigenschaften siehe oben.

PVC-ummantelte Glasfasergewebe (Screenglas), schwere Qualität Gewicht ca. 500 Gramm/qm, Reißfestigkeit in Kettenrichtung 185 kg, in Schußrichtung 125 kg. Die Behänge müssen hochfrequenzverschweißt und die Seiten mit einem Spezialband verstärkt sein. Für Fallrohre sind Nutrohre vorzusehen. Eine Umschlingung des Fallrohrs durch den Behang ist wegen der Haltbarkeit der Schweißnaht nicht zulässig.



Zeichnungsunterlagen

Dem Angebot sind Planunterlagen beizulegen aus denen die angebotene Konstruktion, Markisenart, samt allen individuellen Gestaltungselementen wie Schienenverlauf, Führungen, Abdeckungen, Fallrohr, Arme, usw. und die Funktionsfähigkeit klar ersichtlich sind.
Der Auftragnehmer übernimmt mit der Auftragserteilung die Verpflichtung für alle Positionen Ausführungszeichnungen anzufertigen und in 3-facher Ausfertigung dem Architekten bzw. der Bauleitung zur Prüfung und Genehmigung einzureichen.

Bei Lieferung einer Steuerung sind für die bauseitige Elektro-Leitungsinstallation vollständige Leitungs- und Stromlaufpläne rechtzeitig vorzulegen. Die Fertigung der Steuerung darf erst nach Genehmigung dieser Pläne beginnen.

Die Haftung des Auftragnehmers wird dadurch nicht eingeschränkt. Für diese Planungsarbeiten erfolgt keine besondere Vergütung. Die Leistungen sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.



Koordination mit anderen Gewerken

Die Sonnenschutzanlagen, einschließlich Befestigungen, sind mit der Fensterkonstruktion abzustimmen. Alle bauseits durch die Fassaden- bzw. Fensterfirma notwendigen Maßnahmen und Leistungen zur Befestigung der Sonnenschutzanlagen an der Fassade (z.B. Verstärkungen, Gewinde, Bohrungen, Bolzen usw.) sind rechtzeitig anzumelden und verantwortlich zu klären. Das Setzen von Gewindebolzen erfolgt bauseits.

Bei motorisch betriebenen Anlagen hat der Auftragnehmer die komplette Steckkupplung (Schutzart IP 54, VDE geprüft) einschließlich Halterung, mitzuliefern. Der Motor ist mit einer ca. 300 mm langen Leitung zu liefern an dessen Ende der Stecker fest montiert ist. Die gelieferte Kupplung wird bauseits an die vorhandene Zuleitung installiert, zusammengesteckt und in die Halterung eingeführt. Enthält der Auftrag eine Steuerung, so sind die Steuergeräte vom Auftragnehmer frei Haus an die Elektroinstallationsfirma, die die Verdrahtungen, Montage und Anschlüsse vornimmt, zu liefern.

Gerüste: Für die Montage an zwei- und mehrstöckigen Bauteilen wird bauseits ein Gerüst gestellt. Bei Montage der Sonnenschutzanlagen auf die Fassade ist ein Gerüstabstand zur fertigen Fassade von mindestens 30 cm vorzusehen. Die terminliche Abstimmung für die Gerüstvorhaltung hat rechtzeitig zu erfolgen.



Gewährleistung

Auf alle Teile einschließlich Montage, Elektrosteuerung, Stoffbespannung usw. wird eine uneingeschränkte Gewährleistung für Funktion und Material (Haltbarkeit und Eigenschaft) gegeben. Sie beträgt:

2 Jahre, Gewährleistung auf Elektroteile, Steuerungen und Motore 1 Jahr.